Privatversichert/ Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) nach dem 2,3 - 3,5-fachen Satz. Die Regelungen hierzu sind jedoch unterschiedlich und hängen von Ihrem individuellen Vertrag ab. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig über die Übernahme von Psychotherapie-Leistungen bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Gerne unterstütze ich Sie bei den Antragsformalitäten.


Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Meine Praxis verfügt über keine Kassenzulassung. Daher kann ich nicht direkt über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Für gesetzlich Versicherte kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Dieses Verfahren gibt es, weil nicht immer zeitnah ein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist. Wenn Sie trotz intensiver Suche keinen passenden Therapieplatz finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse beantragen, die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis zu übernehmen.
Hierfür arbeite ich mit dem Dienstleister Tepavi sammen. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und übernimmt die Antragsstellung und die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
SelbstzahlerInnen/ Coaching
Als SelbstzahlerIn entscheiden Sie sich bewusst für eine unkomplizierte und flexible Form der Zusammenarbeit – unabhängig von einer Genehmigung durch eine Krankenkasse. Hier und beim Coaching gilt genauso wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) als Abrechnungsgrundlage.

